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15.01.2020

5G Wettbewerb NRW

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine 5G Strategie und auch ein Förderprogramm zu 5G. Letzteres wurde in einem Webinar am 7.1.2020 vorgestellt.
Die Förderungen sind:

  1. 5G-Forschung und Entwicklung
  2. 5G-Testzentren für Forschung und Entwicklung
  3. 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen
  4. Lokale und regionale 5G-Reallabore
  5. Entwicklung von 5G-Anwendungen und -Geschäftsmodellen, inkl. Gründungen

Es gibt kein vordefiniertes Budget für keine der Förderschienen. Bei der Einreichung soll man immer vom Förderhöchstsatz ausgehen, da dieser dann herabgesetzt werden kann, eine Aufstockung ist nicht möglich.

Reallabore sind mit 3 Mio. € gedeckelt. Investitionskosten für bauliche Vorhaben wie Masten sind ausgenommen, es werden nur aktive Komponenten gefördert, eine Glasfaser- Anbindung wäre nur dann förderwürdig, wenn man nachweisen kann, dass diese ausschließlich und zu 100% im Rahmen des Projektes genutzt wird.

Es gibt einen standardisierten Bewerbungsbogen, dieser enthält eine Tabelle als finanzielles Herzstück, darin muss enthalten sein, wer am Projekt beteiligt ist und welche Eigenmittel zur Verfügung steht. Die darin eingetragenen Beträge sind Obergrenzen und dürfen nicht überschritten werden, es gibt keine Möglichkeit, nachträglich die Beträge zu ändern.

In einer kurzen Skizze (nicht mehr als 12 Seiten) muss man das geplante Vorhaben so darstellen, dass die fachfremde 9köpfige Jury dieses nachvollziehen kann. Einen ausführlichen Business Case kann man später nachreichen.

Die Skizze muss sowohl postalisch, wie auch digital bis zum 2.3.20 bis 16 Uhr im Technologiezentrum eingelangt sein.

Sollte man sich unsicher sein, welche der Förderschienen am besten auf das Projekt passen, ist es ratsam, mit dem Technologiezentrum telefonisch Kontakt aufnehmen

Die Förderstelle präferiert Kooperationen, falls man dies nicht möchte, muss man eine logische Argumentationskette liefern, warum eine Kooperation bei diesem Projekt keinen Mehrwert liefert. Eine Zusammenarbeit mit Mobilfunknetbetreibern ist nur bei einem Realcampus zwingend, da diese die Frequenzrechte besitzen. Daher können Systemlieferanten nur Campusnetze betreiben und beantragen.

Als Antragssteller muss außerdem mittels eines Wirtschaftsprüfers die elektronische Zeiterfassung nachgewiesen werden, zusätzlich gibt es ein Excel Sheet für die Arbeitszeitaufzeichnung und das Gesamtbudget, eine Kostenumlagerung innerhalb des Projektes ist, wenn begründbar, zulässig.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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