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11.08.2020

Italien: Neues Voucher Modell für einkommensschwächere Familien

Vor Kurzem hat die EU-Kommission die Freigabe für ein neues Voucher-Modell für Breitbandanschlüsse an Italien erteilt. Das Programm soll ein Volumen von 200 Millionen Euro umfassen. Das Modell in Italien sieht eine Förderung (Voucher) von neuen, leistungsfähigen Breitbandanschlüssen (mind. 30 Mbit/s im downstream) für einkommensschwächere Familien vor, damit diese im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht weiter abgehängt werden (Stichwort „digital divide"). Auch Endgeräte wie Laptops, Tablets oder PCs können dabei gefördert werden. Die Familien können selbstständig aus dem am jeweiligen Standort verfügbaren Angebot an NGA-Services wählen.

Die Freigabe durch die Kommission war nötig, weil dadurch die Telekomanbieter am Markt als Anbieter der Services und Endgeräte direkt als Beihilfeempfänger involviert sind.
Details zur Definition von Familien, den relevanten Einkommensgrenzen bzw. Förderhöhen sind gegenwärtig noch nicht bekannt. Das Modell knüpft daran an, wie in Schweden in den 90er Jahren durch eine Förderung der Ausstattung mit PCs in den privaten Wohnräumen die Akzeptanz neuer Arbeitsformen und –medien unterstützt wurde, etwas, das aus heutiger Sicht zum Glasfasermarkt in Schweden positiv beigetragen hat.

Es ist davon auszugehen, dass das Modell in Italien wohl auch für andere EU-Staaten ein Beispiel sein kann, um die Nachfrage nach leistungsstärkeren Tarifen zu stützen und gleichzeitig die digitale Teilhabe voranzutreiben, wie auch in der offiziellen Stellungnahme seitens der EU-Kommission zu entnehmen ist:

„Die mit 200 Mio. EUR dotierte italienische Gutscheinregelung wird einkommensschwachen Familien in Italien den Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten erleichtern. Sie wird dazu beitragen, die in dem Land bestehende digitale Kluft, die angesichts des Coronavirus-Ausbruchs noch deutlicher zutage getreten ist, zu verringern. Die Regelung stellt sicher, dass die infrage kommenden Familien über die von ihnen gewählte Technologie ohne zusätzliche Kosten Telearbeit leisten können und Zugang zu online bereitgestellten Bildungsangeboten erhalten. Dieser Beschluss gibt den Mitgliedstaaten nützliche Anhaltspunkte an die Hand, wie derartige Gutscheinregelungen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften gestaltet werden können." [https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1445]

Bisherige Beispiele für Voucherlösungen gibt es in Griechenland und im Vereinigten Königreich, ein Modellversuch in Baden-Württemberg ist in der Startphase.