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17.09.2019

RTR veröffentlicht Studie über Zero-Rating in der EU

Ende Juni 2019 veröffentlichte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) eine Studie zum Thema Zero-Rating in der Europäischen Union.

Zero-Rating wird in der EU von mehreren Mobilfunkbetreibern praktiziert. Dabei wird der Datenverbrauch bei der Nutzung bestimmter Applikationen oder Dienste nicht vom im Tarif inkludierten Datenvolumen abgezogen.

Die Diskussion über Zero-Rating ist Teil einer breiteren europäischen Debatte zum Thema Netzneutralität. Netzneutralität wird in der EU durch die Verordnung (EU) 2015/2120 geregelt. Diese Verordnung trat im April 2016 in Kraft und untersagt die technische Diskriminierung von Datenverkehr aufgrund des Inhalts sowie aufgrund des verwendeten Dienstes oder der verwendeten Applikation. Diese Verordnung hat zur Folge, dass Zero-Rating nicht auf bestimmte Apps oder Dienste angewendet werden darf, sobald der Endkunde sein im Tarif inkludiertes Datenvolumen erreicht bzw. überschritten hat.

Jedoch ist Zero-Rating nicht explizit verboten, solange das inkludierte Volumen nicht erreicht wurde, da es in diesem Fall als unterschiedliche Behandlung aufgrund „kommerzieller“ und nicht technischer Merkmale gilt.

Befürworter des Zero-Ratings sind der Ansicht, dass es mobiles Breitband attraktiver für Kunden mache und ihnen die Gelegenheit gebe, mehr (Datenvolumen) für bestimmte Apps und Dienste zu konsumieren. Als Wettbewerbsparameter am Endkundenmarkt erlaube es Betreibern, ihre Produkte von jenen anderer Anbieter zu differenzieren. Gegner hingegen vertreten die Ansicht, dass Zero-Rating die Wahlfreiheit von Konsumenten einschränke, da es ihnen Anreize zur Nutzung jener Apps gäbe, die der Anwendung von Zero-Rating unterliegen. Langfristig könne es sogar Eintrittsbarrieren für neue Applikationen errichten und somit die Auswahl für Nutzer weiter einschränken.

In der Studie wurden dafür Tarifdaten von über 11.000 Tarifen von 53 Mobilfunknetzbetreibern in 15 EU Mitgliedsstaaten im Zeitrahmen von 2015 bis 2018 analysiert, mit dem Ziel, den Effekt von Zero-Rating auf das inkludierte Datenvolumen, Preise und Preise pro inkludierter Dateneinheit zu ermitteln.

Über alle Länder und den gesamten Zeitraum hinweg konnte kein konsistenter Nachweis dafür erbracht werden, dass Zero-Rating das inkludierte Datenvolumen verringert oder die Preise pro GB oder die monatlichen Preise erhöht. Einige der Ergebnisse deuteten eher darauf hin, dass Zero-Rating mit höheren Datenobergrenzen und niedrigeren Preisen pro GB verbunden ist. Diese Ergebnisse seien jedoch nicht in allen Spezifikationen statistisch signifikant.

Bei der Betrachtung des Effekts von Zero-Rating auf Länder- und Periodenebene, wurde ersichtlich, dass die Richtung und Größe des Effekts von Land zu Land, aber auch innerhalb einiger Länder im Laufe der Zeit erheblich variieren. Es konnte jedoch kein bestimmtes Muster identifiziert werden, das zur Erklärung oder Vorhersage des Effekts beitragen hätte können.

Insgesamt kommt die RTR zum Schluss, dass es keinen systematischen Effekt von Zero-Rating auf andere Tarifmerkmale wie inkludierte Daten, den Preis oder den Preis pro GB gebe. Der Effekt variiere vielmehr über Länder, den betrachteten Zeitraum und zwischen Anwendungskategorien. Die Ergebnisse der RTR würden daher den regulatorischen Ansatz einer einzelfallbezogenen Bewertung der (potenziellen) Auswirkungen von Zero-Rating unterstützen.

Die vollständige Studie der RTR kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.rtr.at/de/inf/ZeroRatingEU2019/Zero_Rating_in_the_EU_June_2019.pdf