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17.07.2019

Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung

Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) startete am 19.06.2019 die öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019) (RVON 5/2018). Die Frist für allfällige Stellungnahmen endet am 30.08.2019, 12:00 Uhr.

Bisher wurden wertminderungsberechtigte Eigentümer von Liegenschaften gemäß § 5 Abs. 5 TKG 2003 mit einem pauschalen Abgeltungssatz entschädigt. Durch die Ende 2018 in Kraft getretene Regelung von § 5 Abs. 8 TKG 2003 ergeben sich zwei wesentliche Änderungen. Einerseits werden Entschädigungen nun getrennt nach Infrastrukturtypen sowie nach Art und Lage der in Anspruch genommenen Liegenschaft oder des in Anspruch genommenen Objekts bemessen. Darüber hinaus beinhaltet die Idee der Richtsätze, dass die Abgeltung auf dieser Grundlage nicht als laufende oder regelmäßige, sondern als einmalige Zahlung an den Belasteten erfolgt. Diese Neuerungen können in den meisten Fällen zu beträchtlichen Reduktionen von Standortentgelten führen.

Als Standortgeber ist es daher empfehlenswert, die bestehenden Abgeltungsvereinbarungen anhand der möglicherweise demnächst in Kraft gesetzten Richtsätze, insbesondere bei bestehenden Verträgen, zu prüfen.

SBR-net Consulting AG steht für weitere Informationen und wirtschaftliche Analysen sowie für eine Unterstützung bei einer allfälligen Stellungnahme an die RTR selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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