Willkommen auf der Webseite der SBR-net Consulting AG!

Bevor Sie Ihren Besuch fortsetzen bitten wir Sie Ihre Datenschutzeinstellungen festzulegen.

Datenschutz- und Cookieeinstellungen

Diese Website nutzt externe Dienste zur Darstellung von Inhalten, diese Dienste und die Website selbst speichern zudem im Rahmen Ihres Besuches verschiedene Informationen in Ihrem Browser ab. Sie können hier eine Schnelleinstellung vornehmen, detaillierte Einstellungsmöglichkeit und nachträgliche Änderungen sind jederzeit in der Datenschutzerklärung möglich, wo Sie auch Beschreibungen der einzelnen Datenverarbeitungen finden.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für die Darstellung externer Inhalte Daten in die USA übermitteln, wo Ihre Daten nicht dem selben Schutz unterliegen wie in der EU.

21.11.2019

Bericht vom Workshop für TK-Recht am 24.10.2019 in Berlin

Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht von Prof. Dr. Jochen Mohr (Sitz in Leipzig) veranstaltete am 24.10.2019 in Berlin einen Workshop zum TK-Recht mit prominenten Sprechern aus allen Bereichen. Ziel war es, einen aktuellen Status der Entwicklungen aufzuzeigen und im Detail herauszuarbeiten, inwieweit sich die vier regulierten Wirtschaftsbereiche vielleicht in naher Zukunft einander annähern werden.

Erster Referent war Ernst Ferdinand Wilmsmann, Vorsitzender der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur in Bonn. Im ersten Teil seines Vortrages widmete er sich dem Vectoring und legte dar, dass aus Sicht der Bundesnetzagentur der Breitbandausbau durch Vectoring im Wesentlichen als abgeschlossen angesehen wird. Dies ließe sich aus dem Rückgang der Zahl der Eintragungen in der Vectoring-Liste, in der künftige Bauvorhaben in diesem Bereich angezeigt werden, ableiten.

Aus den Verfahren zum Thema Vectoring lassen sich einige wichtige Erkenntnisse gewinnen. So finden sich in der Rechtsprechung Aussagen zum nunmehr als gleichwertig anzusehenden Verhältnis der Regulierungsziele und -grundsätze des TKG. Es wird festgehalten, dass öffentliche oder von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen sog. andere private Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen i.S.d. Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG sein können, sofern sie sich am Gewinnprinzip orientieren. Weiters wird die Aufrüstung der bestehenden Kupferkabelnetze mit der Vectoring-Technik als Ausbau eines hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzes der nächsten Generation angesehen. Der Bundesnetzagentur steht die Handlungsform des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach dem VwVfG im Vorfeld einer telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügung zur Verfügung.

Zweiter Schwerpunkt des Vortrages war die Neufassung der Regulierungsverfügung. Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur die Marktanalyse bezüglich des Marktes 3a aus. Aus den bestehenden Entwürfen lässt sich aber bereits ableiten, dass die Regulierung sich künftig auf die in der Marktfestlegung angelegte Ausgestaltung und Differenzierung der Regulierung von kupfer- und glasfaserbasierten Vorleistungsprodukten fokussieren wird.

Natürlich ist es kein Geheimnis, dass man die Telekom Deutschland GmbH weiterhin als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf dem definierten Markt (ganz Deutschland) ansehen wird. Bei der Glasfaserregulierung sind eventuell neue Maßstäbe zu entwickeln, die sich an der Unterscheidung zwischen den Prinzipien Gleichwertigkeit des Inputs und Gleichwertigkeit des Outputs orientieren können. Offen ist derzeit auch, inwieweit freiwillige Vereinbarungen die Regulierungserfordernisse beeinflussen werden.

Zweiter Referent war Carsten Gottschalk, Vice President Regulatory Affairs Access & Projects, Deutsche Telekom AG. Herr Gottschalk legte den Schwerpunkt seiner Ausführungen auf die Rolle der Deutschen Telekom als internationaler Player. Vor diesem Hintergrund verteidigte er den Zugang seines Hauses beim Breitbandausbau, zunächst auf Vectoring zu setzen, anstatt sofort die Migration auf Glasfaser ganzheitlich mit FTTH anzugehen.

Zusammenfassend werden vier Ansätze hervorgehoben, wie man den Breitbandausbau nach seiner Ansicht beschleunigen kann: Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, Senkung der Ausbaukosten durch Überarbeitung der Regeln für den Netzausbau, Errichtungsverpflichtungen bei Mehrfamilienhäusern durch die Eigentümer, Förderung von freiwilligen Kooperationen von Netzbetreibern durch die Behörden.

Danach ging es weiter mit der Position des VATM, vorgetragen von seinem Geschäftsführer, Jürgen Grützner. Er trug leidenschaftlich seine Position und die seines Verbandes für die Breitbandzukunft in Deutschland vor. Danach sei der geplante Ausbau bis 2025 unrealistisch; es müsse stattdessen darum gehen, bis dahin einen genauen Plan dafür zu haben, dessen Umsetzung dann weitere 10 Jahre in Anspruch nehmen würde. Die Probleme liegen dabei in der niedrigen Take-Up-Rate, einer nicht geeigneten Förderung für graue Flecken, in der Bürokratie, bei den Tiefbaukapazitäten, sowie generell bei Regulierung und Politik.

Der vierte Referent, war Herr Karstedt von e.discom Telekommunikation GmbH. Er sprach über den Breitbandausbau durch Energieversorger im ländlichen Raum. Das 1996 gegründete Unternehmen, hinter dem mehrheitlich E.on steht, hat nunmehr ein Projekt, bei dem ca. 7.500 km Glasfaser in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verlegt werden. Das Betriebsmodell ist so aufgebaut: e.discom baut die passive und die aktive Infrastruktur und vertreibt ein funktionsfähiges Bitstrom-Produkt an Stadtwerke und zukünftig an andere TK-Anbieter; diese kaufen bei der e.discom Bitstrom-Produkte ein und vertreiben Endkundenprodukte (z.B im E.ON Brand).

Als letztes sprach Jens Kliemt, Leiter Innovative Geschäftsfelder und Leiter Kommunikationstechnik von eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. Sein Unternehmen ist in der Stadt und im Großraum Chemnitz tätig. Das Unternehmen errichtet und betreibt Glasfasernetze (FTTH) eigenwirtschaftlich und gefördert, arbeitet in Kooperationen, mit für Carrier offenen Netzen, ist Partner und Auftragnehmer der Kommunen, betreibt Prozessdatenverbindungen für Netzbetreiber und versorgt Privat- und Geschäftskunden mit Internetprodukten. Mit der Deutschen Telekom als Partner hat eins in Chemnitz eines der größten zusammenhängenden Glasfasernetze für Privatkunden in Deutschland in Betrieb genommen, welches mehr als 60.000 Wohneinheiten den Bezug hochwertiger Breitbandprodukte ermöglicht.

Schwierigkeiten sieht eins beim eigenwirtschaftlichen Ausbau bei den Gestattungsverträgen im TV-Bereich, vor allem im Hinblick auf die Dauer der Verträge im Verhältnis zur Abschreibung der Infrastruktur. Außerdem gibt es Probleme mit Exklusivitätsklauseln oder auch dem Ausbau im HVT-Nahbereich mit der Telekom. Beim geförderten Ausbau sind die Brennpunkte zu finden bei der Netzveräußerung durch Gemeinden im Hinblick auf die Wertfestlegung (Verkehrswert, Buchwert, Ertragswert), bei der Mehrerlösabschöpfung und beim weitergehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau durch den Betreiber.

Alles in allem war der Workshop eine sehr informative Veranstaltung, auch wenn es nicht ganz gelungen ist, die Themen zu einem Gesamtergebnis zusammen zu führen.