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06.09.2018

BREKO – Aktuelle Themen

Am 5. September 2018 fand in Bonn die jährliche gemeinsame Arbeitskreissitzung des Bundesverbands für Breitbandkommunikation (BREKO) statt. Hierbei ging es vor allem um die Themen Glasfaser; Regulierung; Technik und Produkte, Dienste & Services. SBR war unter anderem im Arbeitskreis Regulierung & Strategie vertreten.

Zunächst wurde am Vormittag im Arbeitskreis Regulierung & Strategie über 5G diskutiert. Zusätzlich zu den nationalen Frequenzen werden auch lokale und regionale Frequenzen im Antragsverfahren vergeben. Diese Frequenzen werden für zehn Jahre zugeteilt. Damit geht man auf eine Forderung großer deutscher Industriekonzerne ein. Wesentlich bei 5G ist, dass weder nationales Roaming noch Dienstanbieterverpflichtungen vorgesehen sind. Bestehen bleibt jedoch voraussichtlich die Verhandlungsverpflichtung, mit offenem Ausgang. Damit soll wohl den investierenden Mobilfunkern bewusst ein Wettbewerbsvorsprung zugesichert werden. Für die Frequenzversteigerung sind Versorgungsauflagen vorgesehen, die jedoch nicht zwingend mit 5G-Technologie auszuführen sind. In Diskussion ist, dass lediglich 500 Basisstationen mit 5G-Technologie vorzusehen sind. 500 weitere Stationen, welche nicht 5G sind, müssen in weißen Flecken errichtet werden. Durch 5G wird Infra-Sharing grundsätzlich möglich, auf Basis einer Verhandlungspflicht und dabei nichtdiskriminierend. Politisch stehen die rasche Versorgung und der Ausbau der Netze aktuell in den politischen Prioritäten vor der Intensivierung des Wettbewerbs.

Beim Thema „DigiNetzG“ zeigt der Stand des Diskurses, dass der Begriff der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nach wie vor nicht klar definiert ist, auch bei der aktuell diskutierten Anpassung zum Überbauschutz. Die Auslegung der BK11 zuletzt war sehr streng und stellte auf die öffentliche Eigenkapitaleinlage ab. Damit fallen eigenwirtschaftliche Ausbauten der Stadtwerke voraussichtlich nicht unter den neuen Schutz, wo nur dezidiert „geplante und aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder) geförderte Glasfasernetze in den Genuss des neuen Überbauschutzes kommen sollen. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abschließend geführt.

Nun zum angepassten Telekommunikations-Kodex der EU. Die Novelle des TKG wird darauf basierend für Anfang 2019 im Entwurf erwartet. Dies soll die symmetrische Regulierung für Dark Fiber und gegebenenfalls auch für aktive Komponenten bzw. Bitstream enthalten. Der BREKO möchte sich im Novellierungsprozess intensiv und als starker Partner der ausbauenden Unternehmen einbringen. Die Branche müsse sich langsam auf das absehbare Ende des bestehenden Regulierungsregimes einstellen. Um regionale Regulierung zu verhindern, müsse man also verstärkt und ohne Kompromisse auf Open Access setzen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Branche viele aktuelle Themen zu bearbeiten hat. SBR-net Consulting steht dabei den Wettbewerbern als kompetenter Partner im Zusammenhang mit den umrissenen Themenkomplexen zur Verfügung.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Thomas Wimmer, MSc

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