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29.09.2020

Deutschland: Umfassende Diskussion über die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs" im Markt

Im Zuge der anstehenden TKG-Novelle zur Umsetzung des EECC in nationales Recht ist auch eine vielschichtige Diskussion um die Abschaffung des so genannten „Nebenkostenprivilegs" im Markt entbrannt.

Beim „Nebenkostenprivileg" geht es darum, die Kosten eines Kabelanschlusses über den Vermieter mit den Nebenkosten der Wohnung abzurechnen. Das ist seit den 1980er Jahren möglich und diente ursprünglich der Beschleunigung des Ausbaus der Kabel-TV-Netze. Grundlage sind Gestattungsverträge mit den Wohnbaugesellschaften bzw. Gebäudeeigentümern mit langen Laufzeiten von etwa 10 Jahren.

Die Facetten der Diskussion reichen nun von einer zu erwartenden Beschleunigung des Glasfaserausbaus, über die Schaffung von mehr Wahlfreiheiten für die Mieter, Aspekte von Vertragslaufzeiten (max. 24 Monate) bis hin zu letztlich höheren monatlichen Kosten für die Mieter über Individualverträge und der Thematik der Anrechenbarkeit bei Transferleistungen.

Es wird sich zeigen, wie eine mögliche Neuregelung der Materie konkret ausgestaltet sein kann, um auch tatsächlich zu positiven Effekten für den Glasfaserausbau zu führen.

Quelle: heise.de