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04.12.2019

Entwurf von Richtlinien für eine geografische Breitbandvermessung

Im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Regulierungsrahmen (EU Kodex) hat BEREC einen Leitfaden zur geografischen Breitbandvermessung erstellt (den Sie hier finden). Dieser befasst sich in erster Linie mit den Rahmenbedingungen zur Kategorisierung der Breitbandversorgung auf nationaler Ebene, um eine bessere Übersicht über den IST- und den geplanten SOLL-Zustand der Bandbreite zu erhalten. Damit soll eine international vergleichbare Breitbandkarte in allen EU-Ländern generiert werden und ein Überbau bestehender Infrastrukturen verhindert werden.

BEREC sieht vor, in den einzelnen Ländern die folgenden technischen Parameter zu standardisieren, um einen aussagekräftigen EU-weiten Vergleich zu ermöglichen:

Parameter

Stationäres Breitband

Mobiles Breitband

 

IST

SOLL

IST

SOLL

Auflösung

100x100m Raster

Punktgenaue Daten
(Adresse)

Einstufung zu groß (oft auf Gemeindeebene)

100x100 m Raster (bei 95 % Übereinstimmung)

Sonst 20x20 m Raster

Netzbetreiber

Namentlich aufgeführt

Code Netzwerkanbieter

Namentlich aufgeführt

Code Netzwerkanbieter

Technologie

Nicht vorhanden

Technologiecode

Nicht vorhanden

Technologiecode

Download / Upload speed

Max. Download

Max. Down-/Upload

Normaler Down-/Upload

Max. Download

Max. Down-/Upload

Normaler Down-/Upload

VHCN ?

Nicht vorhanden

VHCN Option

Nicht vorhanden

VHCN Option

 VHCN (Very High Capacity Networks) sind im EU Kodex definiert und bedeuten, dass die bestehende/geplante Infrastruktur für private Haushalte von 100Mbit/s auf 1Gbit/s aufrüstbar ist, Schulen, öffentliche Einrichtungen und größere Unternehmen bereits jetzt einen Gigabit Anschluss vorweisen und eine lückenlose 5G-Abdeckung in urbanen Gebieten, sowie den Hauptverkehrsadern (Zug, Auto) umgesetzt wurde bzw. eine Aufrüstung problemlos möglich ist.

Zur Ermittlung der Leistungswerte sind 3 Methoden vorgesehen:

  • QoS 1: Leistung der vorhandenen Infrastruktur
  • QoS 2: Gemessene Leistungserbringung (Panelsonden, Fahrtests)
  • QoS 3: Gemessene Serviceerfahrung (Netztests)

Behörden dürfen Daten von Unternehmen und staatlichen Ämtern einfordern, um eine entsprechende Kartographierung vornehmen zu können.

Das Problem, dass nicht alle Länder eine entsprechende Granularität der Daten vorweisen können, nicht alle Adressen geocodiert sind und es viel Zeit beanspruchen wird, eine entsprechende Datendichte aufzubauen, ist auch ein Teil des BEREC Dokumentes. In diesen Fällen wird man vorübergehend ein 100x100 m Raster für festes Breitband zulassen. In weiterer Folge soll aber ein flächendeckender punktgenauer „Breitbandatlas“ entstehen, welcher eine Abfrage auf Adressebene zulässt.

Für QoS 1 wird auch der Nutzen der Harmonisierung von Parametern und Tools erwähnt, um einheitliche und vergleichbare Daten zu generieren. Die Geschwindigkeitsmessung von QoS 1 Datendiensten dient in weiterer Folge für die Ermittlung der Breitbandkategorie (Basis oder VHCN). Die Messungen sollen im Außenbereich stattfinden, um Gebäudedämpfung und Inhouse-Verkabelung, welche nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, unbeachtet zu lassen.

BEREC hat zwei Hauptbereiche der öffentlichen Intervention ermittelt:

  • Evaluierung ausgewiesener Gebiete:
    Es wird in einem Gebiet mit klar erkennbaren Grenzen eine Prognose für einen längeren Zeitraum erstellt, in welcher geprüft wird, ob jemand plant, sein bestehendes Netzwerk auf mindestens 100 Mbit/s aufzurüsten, oder ein VHCN zu schaffen. Diese Abfrage sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um einen Überblick über den Breitband-Ausbau zu erhalten (BEREC empfiehlt jährlich).
  • Beihilfeverfahren:
    Gebiete, in denen Marktversagen herrscht und somit keine Rollout-Pläne eines TK-Betreibers absehbar sind, dürfen mit staatlicher Förderung ausgebaut werden. In diesem Sinne, soll jeweils eine öffentliche Konsultation stattfinden, um eine Verzerrung oder Überbauung zu vermeiden. Falls in einem Gebiet staatliche Eingriffe notwendig sind, wird empfohlen eine 3-Jahres Prognose heranzuziehen, um den Planungszeitraum von Betreibern zu berücksichtigen.

Zusammenfassung des Handlungsbedarfs nach BEREC:

Netzbetreiber

Öffentliche Hand

Handlung

Frist (Empfehlung)

Handlung

Frist (Empfehlung)

Unwirtschaftliche Gebiete ausweisen

Min. jährlich aktualisieren

GIS in allen Gemeinden

03/20

Rolloutpläne bekanntgeben

Bei Bedarf

Definition Breitband aktualisieren

12/20

Förderbedarf/-höhe signalisieren

Bei Bedarf

Granularität der Breitbandkarten erhöhen

12/20

Aufwertung der Infrastruktur melden

Bei Bedarf

Fehlende Parameter ermitteln

12/20

 TK-Betreiber werden nun in der Verantwortung gesehen, Marktversagen zu prognostizieren, bzw. eine eindeutige Zu- oder Absage an die Behörden zu geben und somit ggf. sensible Daten zu veröffentlichen. Es geht aus den Texten nicht hervor, wie man die Betreiber zur Bekanntgabe bewegen möchte. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die öffentliche Hand anhand dieser Richtlinien ein neues Konzept erarbeitet und gemeinsam mit den Betreibern den Netzausbau synchronisiert, und durch die Prognosen ein effizienter Weg gefunden wird, wirtschaftlich unattraktive Gebiete anhand eines aktualisiertem und realitätsnäheren Breitbandatlas zu identifizieren, um eine Fehlallokation von Fördergeldern zu vermeiden.

Durch diese Richtlinien werden nun auch die letzten Gemeinden, welche über kein GIS verfügen, dazu aufgefordert, eines zu beschaffen und so viele Daten wie möglich zu sammeln, um eine möglichst lückenlose, sowie präzise Darstellung des IST-Zustandes der Breitbandversorgung gewährleisten zu können.

Der bestehende Breitbandatlas in Österreich genügt den Mindestanforderungen der Richtlinien, sollte jedoch zeitnah präziser werden, um eine punktgenaue Darstellung der Breitbandverfügbarkeit an einzelnen Adressen zu gewährleisten. Synergien können hier mit den Netzbetreibern geschaffen werden, da diese zumindest bei stationärem Breitband meist sehr genaue und reale Angaben zur Verfügbarkeit bereitstellen können.

Ähnliches gilt für den deutschen Breitbandatlas, wobei hier bereits eine punktgenaue Ermittlung des stationären Breitbandes stattgefunden hat, hingegen ist es nicht möglich, die verwendete Infrastruktur (Kupfer, Koax, Glasfaser) abzuleiten. Eine reine Glasfaser-Abdeckung wird dagegen nur als 100x100 m Raster dargestellt.

Es wird viel Zeit/Ressourcen erfordern, um die gewünschten Resultate zu erzielen. Vor allem in Ländern mit einem niedrigen Informationsgrad, wird es kaum möglich sein, in den vorgesehenen Zeiträumen, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Auch Deutschland und Österreich haben noch erhebliches Verbesserungspotenzial in Bezug auf die geforderte Granularität und die damit verbundene Datenerhebung. Eine enge Kooperation mit den Gemeinden, sowie den TK-Betreibern sei hier erstrebenswert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Synergien zu forcieren.

Die gängige Praxis der Betreiber sich Gebiete mit in der Kommunikation ambitionierten Rolloutplänen zu „reservieren“ wird durch diese Leitlinien nicht unterbunden werden können. Um dies zu erreichen, müsste man eine Frist setzen und Pönale verhängen, um den Wahrheitsgehalt der Prognosen zu gewährleisten, dies ist seit längerem ein Gesprächsthema, wird jedoch in absehbarer Zeit, aufgrund rechtlicher Diskrepanzen, nicht umgesetzt.

Abschließend wird auf das Problem des Datenschutzes eingegangen, da gewisse Daten, wie Rolloutpläne, einen Wettbewerbsvorteil/-nachteil generieren können, sollten sie öffentlich gemacht werden. Hier muss ein Instrument gefunden werden, wie man Betreiber veranlasst, ehrliche Prognosen abzugeben, beispielsweise einen zweiten Atlas, welcher mehr Daten enthält, jedoch nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

Die Leitlinien wurden im Oktober und November 2019 zur Konsultation gestellt. Die Ergebnisse werden auf der Website von BEREC veröffentlicht.