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18.11.2018

Frequenzauktion 3,6 GHz in Österreich

Mit dem 5G-Pionierband 3,4 bis 3,8 GHz gelangen fast 400 MHz Spektrum auf den Markt. Dieses hochfrequente Spektrum hilft den Mobilfunknetzbetreibern dabei, hohe Bandbreiten anzubieten, hat aber geringere Reichweiten. Dieses Spektrum kann von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen.

Grundlage jeder Vergabe ist zunächst die Festlegung der mit der konkreten Vergabe verbundenen Ziele durch die Regulierungsbehörde. Zentral sind die Rechtssicherheit der Vergabe, die effiziente Nutzung der Frequenzen, die Absicherung von Wettbewerb und Innovation sowie die bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft. Die Maximierung des Erlöses ist dezidiert kein Vergabeziel. Der Preis wird im Rahmen einer Auktion durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Im Regierungsprogramm 2017–2022 wird die Bereitstellung moderner Infrastruktur als Fundament der Digitalisierung hervorgehoben. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist demnach Grundvoraussetzung für den Einsatz digitaler Technologien. Als Zwischenschritt auf dem Weg zum Gigabit-Netz ist es somit notwendig, eine flächendeckende Breitbandversorgung von zumindest 100 Mbit/Sekunde zu verfolgen. Ziel ist es, beim 5G-Ausbau zu den Vorreitern weltweit zu zählen. Dafür müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die österreichischen Bürger und Unternehmen erfolgreich sein können. Die Vergabe des Frequenzbandes trägt dazu bei.

Das Frequenzzuteilungsverfahren erfolgt gemäß § 55 Abs. 1 TKG 2003. Demnach hat die Regulierungsbehörde die ihr überlassenen Frequenzen demjenigen Antragsteller zuzuteilen, der die allgemeinen Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 Z 2 TKG 2003 erfüllt und die effizienteste Nutzung der Frequenzen gewährleistet. Dies wird durch die Höhe des angebotenen Frequenznutzungsentgeltes festgestellt. Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen:

  1. Nach Einlangen der Anträge werden von der Regulierungsbehörde die Voraussetzungen geprüft. Jene Antragsteller, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden vom Frequenzverfahren ausgeschlossen.
  2. Die zweite Stufe wird als Auktion durchgeführt.

Zur Versteigerung gelangen in 12 Regionen jeweils 39 Frequenzpakete zu je 10 MHz im Bereich von 3410 MHz bis 3800 MHz. Die Einteilung der Regionen erfolgt in 6 urbane und 6 rurale Gebiete und basiert auf politischen Grenzen. Die verfügbaren Frequenzen werden auf regionaler Basis, aufgeteilt in Blöcke von 10 MHz, versteigert. Die Versteigerung erfolgt in Form einer einfachen Clockauktion. Der Vergabepreis besteht aus einer Reihe von offenen Bietrunden, in denen der Auktionator einen Preis pro Frequenzblock in jeder Region festsetzt und die Bieter in ihrem Gebot die Anzahl der von ihnen zu den jeweiligen Clockpreisen gewünschten Blöcke spezifizieren. Übersteigt die über alle Bieter aggregierte Nachfrage nach Blöcken das verfügbare Angebot in mindestens einer Region, dann erhöht der Auktionator den Preis pro Block in allen Regionen mit Überschussnachfrage und hält eine weitere Clockrunde ab. Die Clockrunden enden dann, wenn in keiner Region die aggregierte Nachfrage das verfügbare Angebot übersteigt.

Anträge zur Teilnahme können bis 26.11.2018 gestellt werden. Es wird, im Lichte hoher Spektrumskappen und niedriger Mindestgebote abzuwarten sein, ob und inwieweit sich echter Wettbewerb, gerade um die regionalen Frequenzen, ergibt. Fördernde Maßnahme für Neueinsteiger in den Markt sind nicht vorgesehen.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

DI Wolfgang Reichl

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