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26.01.2021

Konsultation der Kostensenkungsrichtlinie

Die Kostensenkungsdirektive für den Breitbandausbau (2014/61/EU) hatte das Ziel den Ausbau von Breitbandnetzen durch die Reduktion der damit verbundenen Kosten zu beschleunigen. Maßnahmen waren in vier Bereichen vorgesehen:

  • Erleichterungen beim Zugang zu physikalischer Infrastruktur wie Masten oder Kabelkanäle, auch wenn diese durch andere Versorgungsunternehmen errichtet und verwendet werden.
  • Effiziente Koordination von Aufgrabungen
  • Schnellere, einfachere und transparente Durchführung von Genhemigungsverfahren
  • Ausstattung von neuen Gebäuden mit Breitbandinfrastruktur und Ermöglichung von Zugang zu dieser Infrastruktur.

Im Sommer 2020 hat die Europäische Kommission die Maßnahmen nach der Kostensenkungsrichtlinine evaluiert und kommt zum Ergebnis, dass die Ziele in vielen Bereichen nicht erreicht wurden. Es gibt nach wie vor langwierige Genehmigungsverfahren, zu wenig Transparenz über bestehende Infrastrukturen, Schwierigkeiten beim Zugang zu Gebäuden und rechtliche Unsicherheit aufgrund von unklaren Preisen und unklaren Richtlinien zur Aufteilung der Kosten.

Dies ist nun Anlass für eine öffentliche Konsultation durch die Europäische Kommission , die von 2. Dezember 2020 bis 2. März 2021 läuft.

Nähere Informationen siehe https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/public-consultation-review-broadband-cost-reduction-directive