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06.09.2018

Neue Breitband Förderrichtlinien in Deutschland

In einem Workshop von VATM und atene KOM in Berlin am 4. September 2018 standen die neuen Förderrichtlinien in Deutschland auf dem Programm. Die Förderkulisse wird nun auf echte Glasfaseranschlüsse fokussiert und ein Upgrade von Vectoring direkt auf Glasfaser (FTTB/H) bis zum Kunden wird für noch laufende Verfahren ermöglicht. Jetzt kommt es auf die Wirkung in der Praxis an. Es gilt, langwierige Planungs-, Entscheidungs- und Genehmigungsverfahren der Kommunen und aller Beteiligten in den Griff zu bekommen. Eine überarbeitete Förderrichtlinie alleine wird hierfür nicht reichen.

Die Neuerungen der aktuellen Richtlinie beinhalten unter anderem den Wegfall von Scoring und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Der Zeitraum für die Markterkundung wurde von vier auf acht Wochen erweitert und ist weiterhin fixer Bestandteil des Verfahrens. Die Markterkundung dient auch dem Einmelden eigenwirtschaftlicher Ausbauprojekte zum Schutz vor gefördertem Überbau.

In Zukunft sollen auch Gewerbegebiete ohne Aufgreifschwelle förderbar werden. Bereits in wenigen Wochen ist hierzu mit dem Start des Programms zu rechnen. Auch alle Schulen und Krankenhäuser sollen förderbar werden, unabhängig von der Lage in weißen Flecken.

Hinzu kommt ein neuer Ablauf der Förderprojekte. Der erste Schritt ist weiterhin ein Markterkundungsverfahren. Im alten Ablauf würde nun eine Wirtschaftlichkeitsabwägung folgen, welche jetzt komplett entfällt. Als zweiter Schritt folgt eine digitale Antragsstellung. Optional ist ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen. Nach der Antragsprüfung wird ein vorläufiger Zuwendungsbescheid ausgestellt, welcher auf 30. Mio € beschränkt ist, und die Auflage enthält, die Ausschreibung binnen 6 Monaten zu starten und den Bau binnen 18 Monaten zu beginnen. Daraufhin ist das Projekt auszuschreiben. Optional kann man einen vorläufigen Baubeginn beantragen, bis man den endgültigen Zuwendungsbescheid erhält und der Bau beginnen kann. Die Auszahlungen erfolgen nach Bauabschnitten. Für die letzten 10 % der Mittel wird ein Endverwendungsnachweis benötigt.

Weiterhin möglich ist die Anwendung eines Zuwendungsbescheids zur Übertragung der Förderung bzw. privatrechtliche Verträge mit den Betreibern.

Durch den neuen EU TK-Kodex wird es zu generellen Änderungen bei der Markterkundung kommen, sieht dieser doch ein jährliches zentrales Markterkundungsverfahren vor, welches dann anstelle der einzelnen Abfragen treten wird. Die konkrete Umsetzung und der Zeitrahmen sind jedoch noch nicht hinreichend klar.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Thomas Wimmer, MSc

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