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10.06.2019

VATM veröffentlicht Ergebnisse des 3. Workshops der Initiative „Fachkräfte für den Glasfaserausbau“

Am 19. März 2019 fand in Berlin der 3. Workshop der Initiative „Fachkräfte für den Glasfaserausbau“, veranstaltet vom VATM, statt. Der 2. Workshop im November hatte ergeben, dass in den deutschen Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ein Fachkräfteengpass für Fachkräfte im Glasfaserausbau bestehe. In den übrigen Bundesländern könne sogar von einem Fachkräftemangel in dieser Branche gesprochen werden. Diese Tatsache stelle ein Risiko für die Erreichung des Gigabit-Ziels der Bundesregierung dar, so die Ergebnisse des 2. Workshops weiter. Die einzige Möglichkeit hier entgegenzuwirken bestehe darin, eigene Mitarbeiter und geeignete Kandidaten zu Fachkräften weiterzubilden.

Das Thema des 3. Workshops war die Weiterbildungslandschaft im Glasfaserausbau. Ulrich Eberle, Fachbereichsleiter für Qualifizierung der Bundesagentur für Arbeit, hielt einen Vortrag über die Angebote zur Förderung der Fachkräfte im Glasfaserausbau und erläuterte, wie existente Angebote besser sichtbar gemacht werden können und welche Qualifizierungsmaßnahmen seitens der Arbeitnehmer/innen genutzt werden. Möglichkeiten zur Weiterbildung im Kontext Tiefbau/Glasfaserverlegung gäbe es sowohl für Menschen mit Beschäftigung als auch für Arbeitslose. Jede Weiterbildung muss jedoch durch einen anerkannten Träger erfolgen. Die Anerkennung erfolgt durch fachkundige Stellen, die durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft akkreditiert wurden und dadurch Dienstleistungs- und Weiterbildungsanbieter zertifizieren können. Eine Weiterbildung durch einen nicht zertifizierten Träger ist somit nicht förderfähig.

Art und Umfang der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte orientieren sich maßgeblich an der Betriebsgröße: Bei KMUs werden bis zu 50 %, bei größeren Unternehmen bis zu 25 % der Lehrgangskosten übernommen. Außerdem wurde eine Ausweitung der Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss auch für nicht-abschlussorientierte Weiterbildungen eingeführt. Kleinstbetriebe erhalten Unterstützung von bis zu 75 %, KMUs bis zu 50 % und größere Betriebe bis zu 25 %. Die Kosten geringqualifizierter Beschäftigter bei der Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, können sogar in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Ansprechpartner sind die örtlichen Arbeitsagenturen und der Arbeitgeberservice.