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19.05.2020

In Zeiten diesen Zeiten merkt man branchenübergreifend, wie sich die staatlichen Maßnahmen nicht nur im privaten Bereich, sondern auch geschäftlich auswirken, auch und gerade im Bereich der Telekommunikation. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist in den letzten zwei Wochen sehr viel über die Frage der Stabilität und Auslastung der Telekommunikationsnetze gesprochen worden, das Thema Einhaltung von Netzneutralität war sehr prominent und auch die Thematik der Verfügbarkeit von Bewegungsdaten von Mobilfunkteilnehmern. In diesem kurzen Beitrag möchte SBR-netConsulting AG auf einige weitere Aspekte eingehen, die aktuell in Österreich diskutiert werden und vielleicht auch für den deutschen Markt in diesem Zusammenhang interessant sind:

  1. Aufgrund der Anordnung, Mitarbeiter ins Home-Office zu senden und im öffentlichen Bereich einen bestimmten Abstand voneinander zu halten ist die Frage entstanden, ob und inwieweit Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen, insbesondere Servicetechniker, als sogenannte Schlüsselarbeitskraft anzusehen sind. Sie sollen mit entsprechenden Ausweisen ausgestattet werden, um diese den Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall vorzulegen. Dies soll sicherstellen, dass Service-Tätigkeiten auch in bewegungsbeschränkten Gebieten durchgeführt werden können.
  2. Im Zusammenhang mit Home-Office und Geschäftskundenanschlüssen wird diskutiert, dass viele Unternehmen erwägen, ihre TK-Anschlüsse zu kündigen, um für die Zeit, in der Geschäftsräume nicht genutzt werden können, Kosten einzusparen. Um dies zu verhindern bzw. diese Tendenz zu bremsen und auch um zu vermeiden, dass nach der Krise wiederum hohe Kosten für die Schaltung von Neuanschlüssen entstehen, diskutieren alternative Anbieter und die A1 Telekom Austria, ob für eine bestimmte Phase die Kosten für Geschäftskundenanschlüsse auf der Endkundenseite ausgesetzt werden können und gleichzeitig die A1 Telekom Austria in dieser Zeit auf die Erhebung von Vorleistungsentgelten, zum Beispiel für entbündelte Anschlüsse verzichtet.
  3. Durch die Bewegungseinschränkungen konnten auch auf Vorleistungsseite nicht alle Leistungen zeitgerecht erbracht werden. Die A1 Telekom Austria setzte sich daher dafür ein, Pönalen im Falle der verspäteten Bereitstellung von Vorleistungen auszusetzen.
  4. Betreiber erwägen bzw. setzen bereits um, dass Schutzausrüstung für Servicetechniker beschafft wird.
  5. Auf allen Ebenen kommt es zur Verlängerung von Fristen, sowohl bei Gerichten als auch bei Fördereinreichungen, das könnte auch Verfahren vor der Regulierungsbehörde betreffen.
  6. Diskutiert wird ebenso, ob und inwieweit es angebracht ist und gegebenenfalls auch zu Problemen führt, wenn der Zugang zu Rechenzentren aufgrund von Gefahrensituationen beschränkt wird.

Es gibt also viele Fragen im Bereich des TK-Marktes auslöst. Ein Spezifikum für Österreich ist sicherlich die Verschiebung der geplanten 5G-Auktion des Flächenspektrums. Die 700, 1500 und 2100 MHz Bänder sollten ursprünglich im April 2020 im Rahmen einer Auktion vergeben werden, dies ist nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.