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28.11.2018

„Gut gebrüllt, Löwe"

Nach monatelangen auch öffentlich und sehr kontrovers geführten Diskussionen im Markt stehen die Bedingungen für die Versteigerung der 5G-Frequenzen nun fest. In der Sitzung des Beirats der BNetzA am 26.11.2018 gab es grünes Licht für den Vorschlag der BNetzA. Das überrascht ein wenig, hatte doch gerade der Beirat Ende Juni mit seinen Forderungen eine Diskussion und auch eine Überarbeitung der Bedingungen angestoßen. Aber: offenbar musste der Beirat erkennen, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, wie folgendes Zitat zeigt: „Der nun vorliegende Beschlussentwurf weist deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Konsultationsentwurf auf und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft. Auch wenn nicht alle Forderungen des Beirates umgesetzt wurden, ist der Plan sowohl von der Quantität als auch von der Qualität her ein wichtiger Sprung nach vorne" – so der Vorsitzende des Beirates bei der Bundesnetzagentur, Dr. Joachim Pfeiffer.

In der Abwägung zwischen mehr Flächendeckung d.h. weniger weißen Flecken und mehr Wettbewerb hat sich der Beirat letztendlich dafür entschieden, mit hohen Versorgungsauflagen die Netzbetreiber zu mehr Investitionen anzureizen, dafür ist man bereit sowohl auf einen vierten Anbieter als auch auf höhere Einnahmen aus der Auktion zu verzichten.

Die zufriedenstellende Lösung der Thematik glich der Quadratur eines Kreises. Bessere Versorgung bei mehr Wettbewerb und hohen Auktionserlösen – das sind mehrere Zielkonflikte auf einmal. Nun hat man das Ziel der Abdeckung priorisiert – die drei Mobilfunknetzbetreiber werden sich in Zukunft daran messen lassen müssen, dass die weißen Mobilfunkflecken verschwinden.