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06.05.2020

Kupfer will nicht in Rente gehen

Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung betreffend den Zugang zur Inhouse Verkabelung getroffen. Im Rahmen der Überprüfung der Standardangebote im Zusammenhang mit der Zugangsgewährung zur Teilnehmeranschlussleitung hatte sie über die Nutzung der Inhouse-Infrastruktur zu entscheiden. Damit hat sie nach Ansicht vieler Beobachter Kupfer-basierten Anschlüssen der Telekom Vorrang gegenüber FTTB (Glasfaser bis ins Gebäude) eingeräumt.

Durch dieses Vorgehen ist es Wettbewerbern nicht mehr möglich, die in Gebäuden befindlichen Kupferleitungen, seien sie im Besitz der Telekom, oder der Hausgemeinschaft, ohne Einschränkungen mitzubenutzen. Zwar dürfen die Leitungen auch von Glasfaserbetreibern verwendet werden, doch müssen sie dann auf die Frequenzspektren der Kupfertechnologien (Vectoring, VDSL, Super-Vectoring) verzichten, wodurch sich die maximale Bandbreite innerhalb eines Gebäudes auf maximal 600 Mbit beschränkt.
Der Telekom wurde von Mitbewerbern ein Open Access Modell angeboten, welches ihr ermöglichen würde, über die fremden Glasfaserleitungen eigene Tarife anzubieten, dies wurde jedoch abgelehnt.

Die Entscheidung stärkt die Marktposition der Deutschen Telekom bei Inhouse-Verkabelungen. Den Wettbewerbern bleibt nichts übrig, als der Telekom die Frequenzbereiche innerhalb des Kupfers abzutreten, selbst wenn sie nicht genutzt werden, oder eigene Kabel in Gebäuden zu verlegen, was in den meisten älteren Wohnhausanlagen meist schwer möglich und / oder sehr teuer ist.

Die Wettbewerber hoffen nun darauf, dass die EU-Kommission noch Einfluss auf die Entscheidung geltend machen kann.