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24.03.2020

Neue Richtlinie

Am 12. Februar 2020 wurde eine neue Richtlinie mit Bezug auf eine Förderung von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern veröffentlicht. Diese Richtlinie tritt mit 2. März 2020 in Kraft.

Ziel der Förderung ist es, gewerblichen Kunden einen symmetrischen 1 Gbit/s- und Privatkunden einen symmetrischen 200 Mbit/s Breitbandanschluss zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an bayrische Gemeinden und fördert Ausgaben an Betreiber öffentlicher TK-Netze. Erstmals werden auch Gebiete gefördert, in denen bereits bis zu 30 Mbit/s möglich sind, innerhalb der EU ist Bayern somit ein Vorreiter.

Um förderwürdig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein „weißer" oder „grauer" NGA-Fleck sein
  • Es darf kein bestehendes Netz mit einer Leistungsfähigkeit von 100 Mbit/s im Download (Privat) und 200 Mbit/s symmetrisch (Gewerbe) vorhanden sein und auch nicht für die nächsten 3 Jahre im Rahmen der Markterkundung in Aussicht gestellt worden sein
  • Das Erschließungsgebiet muss adressgenau dokumentiert werden, um in den Breitbandatlas eingebettet zu werden
  • Es wird lediglich FTTH/B gefördert

Die Förderhöchstsätze richten sich nach Art des Ausbaugebietes und reichen von 2.500 € bis 9.000 € je Adresse. Sollten sich mehrere Gemeinden interkommunal zusammenschließen steigt der jeweilige Satz um 1.000 € je Adresse.

Die maximale Fördersummen betragen

  • 8 Mio. € für Gemeinden im RmbH (Räume mit besonderem Handlungsbedarf)
  • 6 Mio. € für Gemeinden im ländlichen Raum
  • 3 Mio. € für Gemeinden im Verdichtungsraum

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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