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10.04.2020

TK-Recht und Corona-Krise

Die Corona-Krise hat in Österreich bereits zu einer Anpassung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften geführt. Nachdem die Regierung am 13.3.2020 eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „kontrollierten Herunterfahren" (Schließung von Bildungseinrichtungen und Geschäften, Restriktionen bei sozialen Kontakten) etc. beschlossen hat und diese Maßnahmen am 20.3.2020 zumindest bis Ostermontag (13.4.2020) verlängerte, hat es auch viele andere Maßnahmen, vornehmlich im Bereich der Wirtschaft und der Gesundheit gegeben. Ein Thema, das im TKG umgesetzt wurde ist ein öffentliches Warnsystem an Mobilfunknutzer über SMS. Es wurde ein neuer Paragraph 98a ins TKG eingeführt, der öffentliche Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen regelt. Es geht hier um die staatlicherseits veranlasste Kommunikation über solche Warnungen mittels SMS an Mobilfunkkunden, national oder regional. Der Gesetzestext liest sich wie folgt: