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29.07.2021

Novelle der Landesbauordnung in NRW soll Mobilfunkausbau erleichtern

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat angekündigt, das Bauen in NRW durch eine Novelle der Landesbauordnung zu erleichtern. Beim Bau von neuen Mobilfunkmasten sollen die Vorschriften gelockert werden. Bisher war nur dann eine Errichtung ohne Extra-Genehmigung möglich, wenn die Masten nicht höher als zehn Meter waren. Nun soll diese Grenze auf 15 Meter, wenn die Masten auf dem Boden stehen erhöht werden. Masten, die auf Gebäuden angebracht sind, dürfen zehn Meter über das Dach hinausragen. Bislang gab es dafür keine einheitliche, gesetzliche Regelung. Des Weiteren ist die Beschleunigung der Bearbeitung von Baugenehmigungen geplant. Es ist geplant, dass die neue Verordnung ab Sommer 2021 rechtsverbindlich werden soll. Der Landtag muss der Novelle der Landesbauordnung noch zustimmen.