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10.12.2020

"Graue Fle­c­k­en" Förd­erung

Am 13.11.2020 war es so­w­e­it: Die Europäische Kom­m­i­s­sion hat die de­u­ts­c­he Beihilfer­e­gel­ung zum Ausbau von sehr schnellen Bre­i­tbandnet­zen mit Gi­gabit-Übert­r­agungs­ge­sc­hwindi­g­ke­it ge­nehm­i­gt – alls­eits be­kan­nt auch als „Graue Fle­c­k­en" Förd­erung. Damit fli­ess­en dem Gi­gabit Ausbau weitere bis zu 12 Mrd. Euro zu.

Mit den neuen Net­zen kann eine Übert­r­agungs­ge­sc­hwindi­g­ke­it von 1 Gi­gabit pro Se­kunde (Gbit/s) im Upload und im Do­w­nload („symm­e­tr­i­sch") err­eicht werd­en. Dies erfüllt das Krite­ri­um des so­g­nannten Step Chan­ge. Die Re­gel­ung sieht einen zwe­is­tufi­gen An­satz vor:

In der er­sten Ausbaus­tufe wird die Errichtung von Gi­gabit-In­fra­s­tr­u­ktur für Haushal­te unter­stützt, die bi­s­lang nur Zu­gang zu einer In­ter­n­etver­bi­ndung mit we­niger als 100 Me­gabit pro Se­kunde (Mbit/s) haben.

In der zweiten Ausbaus­tufe ab 2023 wird der Auf­bau von Gi­gabit-In­fra­s­tr­u­ktur für Haushal­te gefördert, die ber­e­its Zu­gang zu einer In­ter­n­etver­bi­ndung mit 100 Mbit/s haben, aber nicht zu einem Netz, das sehr hohe Ge­sc­hwindi­g­kei­ten von bis zu 1 Gbit/s bi­e­tet.

Das Ziel dabei ist, dass die Förd­erung zunächst in die am stärksten unterv­er­s­o­rgten Gebi­e­te fließt, ohne dass pr­ivate Inves­ti­tio­nen verdrängt würden. Fer­n­er sind von pr­ivaten Ma­rk­tte­il­nehme­rn in jünger­er Zeit errichte­te le­is­tungsfähige Netze während eines Übe­r­g­angsze­i­tra­u­ms geschützt. Natürlich sind die geförd­ert­en Netze wied­erum mit Open Acce­ss Ver­pflichtun­gen ver­s­e­hen.

Be­ste­hende und ge­plan­te Inves­ti­tio­nen der Ma­rk­tte­il­nehmer werd­en wie folgt berücksichti­gt:

Mit der In­fra­s­tr­u­ktur sollen zunächst Haushal­te mit we­niger als 100 Mbit/s im Do­w­nload sowie Unter­n­ehmen und öff­e­n­t­l­ic­he Ein­richtun­gen mit we­niger als 200 Mbit/s im Upload und im Do­w­nload („symm­e­tr­i­sch") und bis zu 500 Mbit/s im Do­w­nload ver­s­o­rgt werd­en. In der zweiten Ausbaus­tufe ab 2023 gilt für Pr­ivat­haushal­te der gle­ic­he Sc­hwelle­n­wert wie für Unter­n­ehmen und öff­e­n­t­l­ic­he Ein­richtun­gen. Die in di­e­s­er zweiten Stufe für Haushal­te errichte­ten neuen Gi­gabit-Net­ze können Ende 2025 in Be­tr­i­eb genomm­en werd­en.

Kri­tik kommt von Bra­n­c­hen­verbänden. Die ma­s­sive Ausd­e­hnung der Fördermöglichkei­ten verdränge pr­ivate Inves­ti­tio­nen und „sc­hwe­mme" Geld in den Markt mit dem Eff­e­kt einer weiter­en Verknap­pung von Ba­ukapa­z­itäten bzw. stei­ge­nd­en Pr­eis­en. In der Vo­lk­sw­irt­s­chaft nennt man so etwas "crow­ding out", d.h. die Verdrängung pr­ivater Nachf­ra­ge durch die Nachf­ra­ge der öff­e­n­t­l­ic­hen Hand.