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10.12.2018

BEREC Report: Zugang zu physischer Infrastruktur im Kontext von Marktanalysen

Am 6. Dezember 2018 wurde der BEREC Report zum Thema „Zugang zu physischer Infrastruktur im Kontext von Marktanalysen“ veröffentlicht. In der Studie wird unter „physischer Infrastruktur“ die Tiefbauinfrastruktur verstanden, die grundlegend für Kommunikationsnetzwerke ist (Röhren, Kammern, Schächte und Masten). Diese Definition erfolgt im Einklang mit der Breitbandkostensenkungsrichtlinie. Aus diesem Grund sind auch unbeschaltete Glasfaser, die entbündelte Glasfaser und Kupferkabel nicht Teil der Definition.

In dieser Studie werden verschiedene Herangehensweisen der nationalen Regulierungs-behörden in Bezug auf die Regulierung und den Zugang zu physischer Infrastruktur aufgezeigt. Von den 34 nationalen Regulierungsbehörden, die den BEREC Fragebogen ausgefüllt haben, regulieren 26 den Zugang zur physischen Infrastruktur aufgrund ihrer Marktanalysen. Acht Regulierungsbehörden sehen von solchen Maßnahmen ab. 25 von 26 Regulierungsbehörden behandeln den Zugang zu physischer Infrastruktur gemäß Markt 3a[1], wobei drei NRAs (nationale Regulierungsbehörde) das Thema zusätzlich laut Markt 3b[2] regulieren. Zwei dieser NRAs führen die Regulierung außerdem auch gemäß Markt 4[3] durch.

Zusätzlich zu den existierenden regulatorischen Strukturen werden möglicherweise zukünftig einige Herausforderungen zu bewältigen sein. Zu diesen gehören die folgenden:

Technologische Veränderungen, die möglicherweise eine Neudefinition der Märkte und der physischen Infrastruktur verlangen. Das inkludiert möglicherweise eine Angleichung von drahtlosen und stationären Diensten, oder zwischen den Märkten 3a, 3b und 4.

Erhöhter infrastrukturbasierter Wettbewerb (der durch den Zugang zu physischer Infrastruktur gefördert wird) in den Märkten 3a oder 4 führt dazu, dass bei weiteren Regulierungen möglicherweise angepasste Versionen der Greenfield Beurteilung herangezogen werden sollten (eine angepasste Greenfield Herangehensweise soll das Funktionieren eines Marktes ohne Regulierung in Erfahrung bringen).

Die Entwicklung, dass immer mehr alternative Betreiber Anträge für den Zugang zu physischer Infrastruktur stellen, könnte den SMP Status der alteingesessenen Betreiber in Frage stellen mit der Konsequenz eines möglichen Entfalls der Regulierung.

Um diese möglichen Herausforderungen zu meistern sind mehrere Lösungen denkbar. Eine davon würde die Definition des eigenständigen Marktes für physische Infrastruktur darstellen. In der Schweiz wurde beispielsweise ein eigenständiger Markt für Rohre untersucht. In der EU hat jedoch momentan noch keine NRA einen separaten Markt für physische Infrastruktur eingeführt.

Referenz: Draft BEREC Report on Access to physical infrastructure in the context of market analysis, BoR (18) 228



[1]   Markt Nr. 3a: Auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellter Zugang zu Teilnehmeranschlüssen.

[2]   Markt Nr. 3b: Für Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang zu Teilnehmeranschlüssen.

[3]   Markt Nr. 4: Auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellter Zugang zu Teilnehmeranschlüssen von hoher Qualität.

 

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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