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07.08.2018

Breitbandstrategie und 5G – Wie weiter in Österreich?

Die öffentlich geführte Diskussion über den Standort Österreich und den Beitrag von Breitband, 5G, Digitalisierung sowie der Umsetzung des Europäischen Kodex für die regulatorische Rahmenbedingung erreichen in den nächsten Wochen und Monaten einen Höhepunkt. Es wurde eine Begutachtung zu Änderungen im Telekommunikationsgesetz im Hinblick auf die Anpassung an europäische Rahmenbedingungen durchgeführt, ebenso die Überarbeitung und Fortschreibung der Breitbandstrategie, die in den letzten Jahren vor allem die Breitbandmilliarde mitsamt dem aktuellen Förderwesen gebracht hat. Auch die Umsetzung der Pläne der österreichischen Bundesregierung in Sachen 5G ist in Diskussion. All das hängt auch miteinander zusammen.

Viele Vorschläge sind im Raum, sie kommen teils von den Vertretern der öffentlichen Hand teils von den Netzbetreibern, teils aus dem regulatorischen Umfeld. Österreich ist, was die Versorgung mit zukunftsfähiger Glasfaser-Infrastruktur angeht, noch nicht optimal aufgestellt. Hingegen haben andere Länder bereits mutigere zukunftsweisende Schritte in Richtung 5G gesetzt. In Bezug auf die Organisation des Breitbandausbaus, sei es durch private Firmen, Versorgungsunternehmen oder Landesinfrastrukturgesellschaften ist ein einheitlicher Weg in Österreich noch nicht gefunden.

Was also tun? Braucht es vielleicht ein disruptives Denken? Sollte das Thema vielleicht aus einer ganz anderen, etwas radikaleren Perspektive betrachtet werden?

Die Situation lässt sich wie folgt darstellen: Der Staat gibt Ziele vor, was z.B. die Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen angeht oder was eine flächendeckende Versorgung mit 5G angeht; er gibt aber auch vor, dass er sich erwartet, dass diese Netze weitgehend durch private Investitionen entstehen. Somit wird der öffentliche Versorgungswunsch auf private Investitionsmittel verlagert, der Staat schafft dafür jedoch günstige Rahmenbedingungen. Kann das gut funktionieren? Es ist weitgehend ungeklärt, wie die Rollenverteilung zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft beim Breitband- und 5G-Ausbau organisiert ist. Wer ist für was zuständig? Wer organisiert den Ausbau und den Betrieb auf welcher Netzebene? Wer informiert in transparenter Art und Weise andere Marktteilnehmer, um sinnlose Doppel-Investitionen und Geldverschwendung zu vermeiden? Weil es auf diese Fragen noch keine eindeutigen Antworten gibt, sind viele unterschiedliche Vorschläge im Raum, um den Ausbau besser zu organisieren, das Förderwesen zu reformieren und die Transparenz zu erhöhen.

Eine Abklärung der Fragen, was die öffentliche Hand tut und was die private Wirtschaft tut, um eine Infrastruktur zu erhalten, die letztendlich alle brauchen und um den Wettbewerb auf dieser Infrastruktur mittels Dienstewettbewerb zu organisieren, wäre zielführend. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die wesentlichen Limitierungen jedoch bereits durch den starren europäischen Rahmen gesetzt wurden.

Kein leichtes Unterfangen. Dennoch könnte ein Mittel dazu sein, dass die öffentliche Hand ihre Aktivitäten tatsächlich in einer (Glasfaser-)infrastrukturgesellschaft bündelt, die für die investitionsintensiven Ausbauaktivitäten verantwortlich ist und dafür sorgt, dass Österreich in Zukunft ein umfassendes, leistungsfähiges und zukunftssicheres Glasfasernetz erhält. Es braucht dazu aber nicht nur Neubau, sondern auch die Teilnahme der anderen Marktteilnehmer für die Nutzung dieses Netzes, das heißt Migrations-Strategien der anderen Netzbetreiber auf dieses Netz. Das erfordert möglicherweise disruptives Denken und disruptives Handeln. Ob Österreich dazu bereit ist?

 

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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