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07.08.2018

BREKO-Konzept „Glasfaserausbau und Regulierung“

Nachdem der Glasfaserausbau verstärkt in den Fokus auch der politischen Diskussion gerückt ist, stellt sich die Frage nach dem regulatorischen Umgang mit dieser Infrastruktur, insbesondere im Lichte der traditionellen Regulierung marktbeherrschender Unternehmen auf der Basis althergebrachter Netze (Kupfertechnologie). Im Zusammenhang mit dem vom Bundeswirtschaftsminister Altmaier einberufenen Gespräch zu einem „Regulierungskonsens Glasfaser“ hat der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) ein Konzept vorgelegt, wie mit dem einem Regulierungsansatz der Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigt werden soll. Dabei werden folgende Kernpunkte adressiert:

  1. Festlegung eines fairen Migrationsplans zum Rückbau des Kupfernetzes einschließlich der regulatorischen Zustimmung durch die Bundesnetzagentur und ohne ein einseitiges Abschalterecht der Telekom Deutschland.
  2. Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungs-Niveaus für das Kupfernetz bis zum Abschluss der Migration. Dies bedeutet, dass auch weiterhin im Kupferbereich reguliert werden soll, insbesondere weil Wettbewerber befürchten, dass die Telekom Deutschland sonst ihre beträchtliche Marktkraft aus der Kupferwelt in die Glasfaserwelt übertragen könnte, wenn sie sich zu einem stärkeren Glasfaserausbau durchringt.
  3.  Reduktion der Fehlanreize der Kupferregulierung für die Telekom: Bemängelt wird hier, dass die Telekom Profiteur der Vorleistungsregulierung im Kupferbereich ist, weil ihre Margen dort besonders hoch sind.
  4.  Der Kernpunkt liegt in der Modifizierung und der Reduktion der Regulierung für neu ausgebaute Glasfasernetze, wo der BREKO vor allem die Aspekte einer Open-Access-Präferenz sieht, sodass aufgrund der Tatsache, dass dieser Glasfaserausbau von vielen kleinen lokalen/regionalen Unternehmen erfolgt, der gegenseitige Zugang daher Kernpunkt der Marktentwicklung ist. Dabei sollen nicht-marktmächtige Unternehmen keiner regulatorischen Kontrolle unterliegen. Dies bedeutet auch den Vorrang eines verhandelten Netzzugangs auf der Grundlage von marktakzeptierten Open-Access-Angeboten. Wie diese ausgestaltet sein sollen, bzw. wie man Marktakzeptanz feststellt, ist und bleibt eine Herausforderung.
  5.  Auch zu den Zugangsentgelten positioniert sich der BREKO mit konkreten Anforderungen an die Kostenmethode, nämlich einem „Retail Minus“ Konzept für aktive Vorleistungsprodukte und einer „Discounted Cash-Flow“ Berechnung als Kostenmethode für den Zugang zu passiver Infrastruktur. Diese Konzepte bedürfen der Detailierung, denn nach unserer Erfahrung hat sowohl die Bestimmung des „Retailpreises“, als auch des „Minus“ einige Untiefen.

Die Diskussion über die Art und Weise der Regulierung der Glasfasernetze ist damit eröffnet.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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