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26.08.2020

EU: Neue EU-weite Obergrenze für Terminierungsentgelte in Mobilfunk und im Festnetz

Zur Umsetzung von EU-weit einheitlichen Obergrenzen bei Terminierungsentgelten im Mobilfunk und im Festnetz gemäß Art.75 des EECC hat die EU-Kommission kürzlich ein Konsultationspapier veröffentlicht. Stellungnahmen hierzu sind bis 22. September 2020 möglich.

Für die Erreichung der Mobilfunkterminierungsentgelte wird folgender Pfad an Obergrenzen vorgeschlagen, der Zielwert liegt bei 0,2 Cent/Min.: Der Weg dorthin wird über einen Gleitpfad erreicht - 2021: 0,7 Cent/Min, 2022: 0,55 Cent/Min, 2023: 0,4 Cent/Min und ab 2024: 0,2 Cent/Min.

Die in Deutschland regulierten Entgelte liegen über den Pfadwerten, derzeit bei 0,9 Cent/Min, ab dem 1.12.2020 bei 0,78 Cent/Min. und ab dem 1.12.2021 bei 0,7 Cent/Min.

Für Festnetzterminierungsentgelte liegt der Zielwert bei 0,07 Cent/Min., hierzu wird kein Pfad vorgeschlagen. Deutschland liegt hier bereits unter dem Zielwert, Österreich gegenwärtig noch bei 0,089 Cent/Min.

Mit der Festlegung von EU-weit einheitlichen Obergrenzen bei den Terminierungsentgelten ist es den nationalen Regulierungsbehörden auch weiterhin möglich, entsprechende Entgelte auch unter den Obergrenzen festzusetzen.

SBR-net Consulting AG bietet mit dem Entgelttool ein laufendes Monitoring für alle regulierten Entgelte in Deutschland an. Die Daten werden laufend aktualisiert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Dr. Ruhle unter ruhle@sbr-net.com. 

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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