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07.08.2018

Studie zur Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie

Anfang 2016 war die Frist für die Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie[1] in nationales Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Maßnahmen sollten ab 1. Juli 2016 rechtskräftig sein. Die Europäische Kommission hat nun eine Studie[2] über die Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie veröffentlicht, die den Status Ende 2017 zusammenfasst.

Ziel der Richtlinie ist die Senkung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch die gemeinsame Nutzung sowie die Mitverlegung, also Koordinierung von Bauarbeiten der TK-Infrastrukturen, sowohl im TK-Bereich selbst, als auch in den Sektoren Energie, Transport und Wasser. Das beinhaltet auch eine Vereinfachung für die Erteilung von Genehmigungen und den Zugang zu den Endkunden in Gebäuden.

Bei der Konzeption der Richtlinie ging man von einer Reduktion der Kosten von 25 % aus. Diese sollte durch verbesserte Nutzung bestehender Infrastruktur (Ziel 25 %), Mitverlegung (Ziel 10 %) und Ausstattung von Neubauten mit hochleistungsfähiger Infrastruktur erfolgen (neue Netze sollen zumindest 5 % breitbandfähiger Mehrfamilienhäuser erreichen).

Aufgabe der Studie, welche im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde, war es, das Ausmaß der Zielerreichung zu analysieren. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Noch keine verlässlichen Aussagen: “Da seit der Umsetzung der Richtlinie noch nicht viel Zeit vergangen ist, können aktuell noch keine Schlussfolgerungen dazu gezogen werden, ob die Richtlinie tatsächlich dazu beigetragen hat, die Kosten des Ausbaus zu reduzieren. Auch eine Überprüfung der ambitionierteren Ziele im Einklang mit dem Maßnahmenkatalog der EU-Kommission zur Gigabit-Gesellschaft kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht evaluiert werden.”
  • Pro-aktive Umsetzung der Richtlinie ist notwendig: “Allerdings zeigen die Fakten aus Ländern, die bereits früher ähnliche Vorgaben hatten, wie sie nun mit der Breitband Kostensenkungsrichtlinie europaweit eingeführt wurden, dass eine Sektor-übergreifende Kooperation die Kosten signifikant reduzieren kann. Das unterstützt den flächendeckenden Ausbau von hochbitratigem Breitband. Um diese Vorteile jedoch zu erreichen, ist vermutlich ein pro-aktiver Ansatz zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten notwendig.”
  • Methodik zur Datenerfassung: Die Studie enthält eine Methode zur Erfassung von Basisdaten, mit denen die Implementierung der Kostensenkungsrichtlinie und das Ausmaß der Zielerreichung beurteilt werden kann. Eine einheitliche Datenerfassung über das Ausmaß der Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie findet in den Mitgliedsländern nicht statt. Die Studie sagt dazu: „... nearly no factual information was provided by NRAs on the outcomes achieved, because such information is not yet routinely gathered.“
  • Bzgl. Nutzung bestehender Infrastruktur kommt die Studie zum Ergebnis, dass die Nutzung bestehender Infrastruktur höher ist, wenn es Informationen und ausführliche Regeln gibt, die Sicherheit für Anbieter und Nachfrager bieten. 
Die Länder mit der höchsten Nutzung bestehender Infrastruktur sind Italien, Frankreich und Portugal.
  • Koordinierung von Bauarbeiten: Ein wesentliches Instrument zur Koordinierung von Bauarbeiten ist eine einheitliche Ansprechstelle (SIP – single point of information). Weitere Rahmenbedingungen sind ausführliche Prozesse für die Koordination von Bauarbeiten und Regeln für die Aufteilung der Kosten. Aus Ländern, wo diese Maßnahmen umgesetzt wurden (z.B. Belgien, Italien und Frankreich), wird eine signifikante Anzahl von Mitverlegungen berichtet.
  • Das wichtigste Requisit zur Ausstattung von Neubauten mit Hochgeschwindig­keitsnetzen ist die Verfügbarkeit von – möglichst verpflichtenden – Standards.

Obwohl es zu früh ist, Schlussfolgerungen aus der Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie zu ziehen, zeigen Beispiele, dass eine Umsetzung der Maßnahmen aus der Kosten­senkungsrichtlinie zu signifikanten Vorteilen führen kann. Die Studie formuliert den weiteren Weg sehr vorsichtig: „(es) ist vermutlich ein pro-aktiver Ansatz zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten notwendig.” Dies bestätigen auch die Erfahrungen von SBR-net Consulting AG aus der Beratung österreichischer Bundesländer, Städten und Gemeinden und kann daher nur unterstrichen werden.

 



[1]   RICHTLINIE 2014/61/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

 

[2]   Study on Implementation and monitoring of measures under Directive 61/2014 Cost Reduction Directive SMART 2015/0066. ISBN 978-92-79-81804-2

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

DI Wolfgang Reichl

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